Regularium des Jugendausflugs und kleinen Jugendtag in Weihenzell vom 11. - 12. Juli 2026

Das Ziel des Regulariums ist der Schutz und die Sicherheit der Jugendlichen sowie der Jugendbeauftragten (JB) und betreuenden Personen sowie aller an dem Wochenende teilnehmenden Personen.

Regeln für die Jugendlichen

Folgende Regeln sollen allen Jugendlichen während des Wochenendes in erster Linie Sicherheit bieten, anstatt einzuschränken.

Die Regeln wurden in Anlehnung der gesetzlichen Vorgaben erstellt, hier das Jugendschutzgesetz (JuSchG).

Die Regeln müssen allen teilnehmenden Jugendlichen durch die örtlichen Jugendbetreuenden (JB) bekanntgegeben werden.

Bei der Erstellung der Regeln wurde zwischen harten und weichen Regeln differenziert. Es handelt sich dabei nicht um eine abschließende Auflistung.

Die Regeln werden durch die Teilnehmer:innen und ggfs. deren Eltern zur Kenntnis genommen und mit der Anmeldung, sowie bei Minderjährigkeit durch die Unterzeichnung der U18- Erklärung, akzeptiert.

Gesetzliche Regeln

  1. Besitz und/oder Konsum von Drogen im Sinne des BTMG wird nicht toleriert.
  2. Rauchen wird erst ab 18 Jahren und nur an sogenannten Raucherecken geduldet. Hier gelten die Bestimmungen der jeweiligen Einrichtungen.
  3. Das Rauchen auf dem Schulgelände ist untersagt.
  4. Die Mitnahme von Waffen ist nicht gestattet.
  5. Es gilt eine gesetzliche Nachtruhe von 22 bis 6 Uhr. In dieser Zeit sollte im kompletten Dorf Weihenzell auf Lärm verzichtet werden. Vor allem, wenn Nachts der Weg von der Veranstaltungshalle zur Schlafhalle aufgesucht wird.
  6. Für das Schauen von Filmen auf mobilen Geräten (Smartphone, …) gelten die FSK Regelungen des jeweiligen Films
  7. Für das Spielen von Videospielen auf mobilen Geräten (Smartphone, Switch, …) gelten die USK Regelungen des jeweiligen Spiels

Ergänzende Regeln

  1. Für ALLE Teilnehmer:innen – inklusive der Betreuenden und Teilnehmer:innen mit Aufsichtspflicht – gilt ein absolutes Konsumverbot von …
  • allen alkoholischen Getränken (Bier, Wein und Hochprozentigem)
  • allen illegalen Drogen (LSD, Kokain, …)
  • allen legalisierten Drogen (Gras/THC) … auf dem kompletten Veranstaltungsbereichs (Schulgelände und Hans-Popp Halle)
  1. Das Mitbringen auf das Veranstaltungsgelände der zuvor genannten Drogen ist genauso wenig gestattet wie der Konsum
  2. Ein Alkoholkonsum außerhalb des Veranstaltungsbereichs …
  • kann ab 18 Jahren nicht verboten werden, da dann der Konsum im privaten Umfeld erfolgt und der Veranstalter keine Verantwortung trägt. Jedoch kann bei exzessivem Konsum ein Wiederbetreten des Veranstaltungsbereichs verboten werden und somit der Ausschluss vom Jugendausflug/Jugendtag erfolgen.
  • darf unter 18 Jahren nicht erfolgen – auch wenn ein Verzehr von Bier und Wein nach JuSchG bereits ab 16 Jahren erfolgen dürfte. Jedoch unterliegen unter 18- Jährige der Aufsichtspflicht durch den Veranstalter bzw. deren betreuenden Personen. Wir können den betreuenden Personen diese Verantwortung als Veranstalter jedoch nicht zumuten. Somit gilt auch ein Verbot im privaten Umfeld.
  1. Neben der gesetzlichen Nachtruhe gilt zwischen 22 und 6 Uhr eine absolute Nachtruhe auf dem kompletten Schulgelände vor allem in der Schlafhalle. In diesem Zeitraum ist besondere Rücksicht gegenüber allen bereits schlafenden Teilnehmer:innen geboten.
  2. Eine Nachtruhe in der Hans-Popp Halle erfolgt spätestens um 1 Uhr. Ab diesem Zeitpunkt ist spätestens der Weg zur Schlafhalle anzutreten.
  3. Die Nutzung von Musikboxen ist zu Ruhe-, Nacht- und Gottesdienstzeiten untersagt. Die Lautstärken sind auf Bitte hin anzupassen. Die Betreuenden sind bei Zuwiderhandlung berechtig, Musikboxen bis zum Ende der Fahrt einzusammeln und unter Verschluss zu halten.
  4. Wenn möglich soll auf das Schauen von Filmen und Spielen von Videospielen verzichtet werden – es gibt ein buntes Programm, bei dem es zu keinem Zeitpunkt langweilig werden sollte. Ein generelles Verbot ist jedoch nicht möglich. Im Falle eines nicht Einhaltens der gesetzlichen FSK/USK Regeln ist jedoch das Einsammeln und unter Verschlusshalten des jeweiligen Geräts/Spiels/etc. möglich.
  5. Keine mutwillige Sachbeschädigung sowie Einhaltung der Hausordnung der jeweiligen Einrichtungen, in denen man sich im Verlaufe des Ausflugs aufhält.
  6. Nach Schließung des Freibads darf dieses nicht mehr betreten werden. Illegaler Zutritt außerhalb der Öffnungszeiten ist nicht nur verboten, sondern auch höchst gefährlich!
  7. Der Aufenthalt in der Schule und Hans-Popp Halle ist nur in den von uns vorgegebenen Räumen gestattet. Alle nicht zugänglichen Räumlichkeiten sind eindeutig beschildert/abgesperrt.
  8. Während der Jugendfahrt sollen keine sexuellen Handlungen stattfinden.
  9. Verbale und körperliche Streitigkeiten sollen erst gar nicht entstehen.
  10. Vor Verlassen des Geländes hat eine Abmeldung bei den JB zu erfolgen.
  11. Mobbing hat unter Christen keinen Platz!

Regelverstöße

  • Die Jugendbetreuenden sind sich darüber einig, dass Verstöße gegen die Regeln zum Schutz der Jugendlichen geahndet werden müssen. Das fällt im Einzelfall immer schwer. Es ist sich immer vor Augen zu führen, dass der:die einzelne Jugendliche hierdurch geschützt wird.
  • Es wird bei den Verstößen eine Unterteilung in gelbe und rote Karten geben. In jedem Fall gibt es immer eine persönliche Ansprache an den Jugendlichen.
  • Bei Fehlverhalten von betreuenden Personen beschließt das Gremium – bestehend aus allen Bezirksjugendbeauftragten (BJB) oder deren Vertreter:innen aller teilnehmenden Bezirke – gelbe/rote Karten.

Gelbe Karte

Eine gelbe Karte hat die Wirkung der Verwarnung und sollte für den:die jeweilige:n Jugendliche:n Anlass sein, das Verhalten zu ändern. Gelbe Karten werden bei Verstößen gegen die Hausordnung und bei Verstößen gegen das Regelwerk, welches von den JB für diese Fahrt aufgestellt wurde, erteilt. Mobbing führt ebenfalls zu einer gelben Karte.

Rote Karte

Die rote Karte hat zur Folge, dass der:die Jugendliche abreisen muss. Die Eltern werden darüber unverzüglich informiert. Diese verpflichten sich, ihr Kind auf eigene Kosten und unverzüglich abzuholen. Sollten die Eltern ihr Kind nicht abholen, werden sie auf Verantwortung und Kosten der Erziehungsberechtigten mit öffentlichen Verkehrsmitteln nach Hause geschickt.

Die rote Karte wird bei wiederholter Erteilung einer gelben Karte und bei Verstößen gegen das JuSchG sowie weiterer gesetzlicher Bestimmungen erteilt. Mobbing wird nicht toleriert und kann ebenfalls zu einer roten Karte führen.

Umsetzung

Die Entscheidung über die Erteilung der gelben oder roten Karte trifft der JB, der den Regelverstoß festgestellt hat, gemeinsam mit einem weiteren, möglichst neutralen JB und Bezirksjugendbeauftragten (BJB).

Bei Uneinigkeit über die Ahndung des Regelverstoßes, entscheiden alle anwesenden BJB per Mehrheitsbeschluss.

Unabhängig davon welche Karte erteilt wird, sind die zuständigen BJB umgehend zu informieren, egal zu welcher Tages- oder Nachtzeit. Alle weiteren JB werden über erfolgte Ahndungen zu geeigneten Zeitpunkten informiert.

Die telefonische Benachrichtigung der Eltern von minderjährigen Jugendlichen übernimmt der:die zuständige BJB.

Schlussbemerkung des Regulariums

Der Wunsch aller JB ist es, dass es keine Anlässe gibt, das Regularium bei Regelverstößen einzusetzen. Wir hoffen und wünschen uns, dass die persönliche Ansprache vor der Jugendfahrt ausreichend ist und der Geist Christi alle Teilnehmer:innen erfüllt.

Es gilt immer die aktuell veröffentlichte Fassung im Downloadbereich der Homepage (https://tickets.jvhn.de/kjt26/page/regularium).

Bei Änderungen werden alle teilnehmenden und verantwortlichen Personen entsprechend informiert.

Neuapostolische Kirche Süddeutschland K.d.ö.R.

Heinestraße 29, 70597 Stuttgart

Stand: 12.05.2026